EMAS

Was ist EMAS?

EMAS bedeutet Eco-Management and Audit Scheme und steht für die englische Bezeichnung des europäischen Umwelt-Audit-Systems, auch bekannt unter dem Namen “Öko-Audit”.

EMAS ist ein Managementsystem, das Unternehmen dabei hilft, ihren betrieblichen Umweltschutz eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern. Die Anforderungen an dieses Umweltmanagementsystem resultieren aus einer Verordnung der EU. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Das heißt die Anforderungen an die EMAS-validierten Unternehmen sind gesetzlich geregelt und bindend. Als modernes umweltpolitisches Instrument setzt EMAS allerdings auf die freiwillige Teilnahme von Unternehmen.               

Ziele und Anforderungen der EMAS-Verordnung:

Die EMAS-Verordnung wird wesentlich durch zwei Leitziele geprägt:

  • Förderung der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung unter Einbeziehung der Beschäftigten
  • Übernahme von mehr Eigenverantwortung der Unternehmen für den Umweltschutz

Die Unternehmen sind verpflichtet eine Umwelterklärung zu erstellen, diese durch einen Umweltgutachter validieren zu lassen und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Nach erfolgreicher Validierung wird das Unternehmen in ein öffentliches Register (zuständig IHK) aufgenommen und erhält eine europaweit einmalige Registriernummer. Im Registrierungsverfahren werden alle zuständigen Überwachungsbehörden beteiligt, um sicherzustellen, dass keine Umweltverstöße vorliegen.

Die Anforderungen der EMAS-Verordnung bauen als Kernbestandteil auf die Anforderungen der ISO 14001 auf. Die EMAS-Verordnung fordert daher grundsätzlich die Erfüllung der Anforderungen der ISO 14001, aber darüber hinaus noch die Erfüllung zusätzlicher Anforderungen hinsichtlich der:

  • Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen
  • Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung
  • Externer Kommunikation über die Umweltleistungen und Daten, wie Ressourcen- und Energieverbräuche, Emissionen, Abfälle usw.
  • Einbeziehung der Arbeitnehmer

Integration der neuen ISO 14001:2015 in die EMAS

Quelle: UGA Geschäftsstelle 2016

Ablauf zur Vorbereitung und Einführung eines EMAS-Systems:

  1. Entschluss sich nach EMAS validieren zu lassen
  2. Erstellung eines Konzepts über die Umweltpolitik
  3. Umweltprüfung (Ist-Zustands-Erfassung, Ermittlung der Umweltauswirkungen)
  4. Festlegung der Umweltpolitik und Umweltziele
  5. Ableitung eines Umweltprogramms
  6. Aufbau eines Umweltmanagementsystems (UMS)
  7. Regelmäßige interne Umweltbetriebsprüfung (Interne Audits)
  8. Bewertung des UMS durch die oberste Leitung (Management-Review)
  9. Vorbereitung einer Umwelterklärung

Ablauf der Validierung (externen Begutachtung) und Registrierung eines EMAS-Systems:

  1. Bewertung des UMS, Umweltpolitik, -ziele und –programm (Dokumentenprüfung)
  2. Ggf. Voraudit sofern gewünscht
  3. Validierungsaudit, incl. Besichtigung des Unternehmens vor Ort, Gesprächen mit Mitarbeitern und Überprüfung der Daten in der Umwelterklärung (Validierung)
  4. Erstellung eines Berichtes mit Empfehlungen und ggf. Benennung von Abweichungen
  5.  Sind alle Anforderungen der EMAS erfüllt, unterzeichnet der Umweltgutachter die Umwelterklärung
  6. Eintragung der Umwelterklärung im EMAS-Verzeichnis (Registrierung)
  7. Jährliche Überprüfung und Erstellung einer vereinfachten Umwelterklärung
  8. Validierungsverfahren wird alle 3 Jahre wiederholt