Mit der Verordnung über die Entsorgung von Altautos wurde im Jahr 1997 die Entsorgung von Altfahrzeugen neu geregelt. Die betroffenen Wirtschaftsverbände hatten 1996 mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung einheitliche Bedingungen für eine Entsorgung von Altautos festgelegt.
Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Hersteller von Fahrzeugen, für jeden in Verkehr gebrachten Fahrzeugtyp den anerkannten Demontagebetrieben die erforderlichen Informationen zur Demontage, Lagerung und Prüfung von wiederverwendbaren Teilen zur Verfügung zu stellen. Um eine Widerverwendung oder Verwertung von Bauteilen und Werkstoffen zu erleichtern, haben Hersteller sowie Werkstoff- und Zulieferindustrie Kennzeichnungsnormen zu verwenden.
Für die Verwertung werden verbindliche Quoten vorgeschrieben.
Eigentümer bzw. Letzthalter von Altfahrzeugen sind verpflichtet, ihr Fahrzeug entweder einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Gleichgestellt mit dem Letzthalter sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in den Fällen, in denen weder Halter noch Eigentümer der Fahrzeuge festgestellt werden können.