Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden. Durch die gesteuerte und kontrollierte Entsorgung soll der illegale Export von Elektroaltgeräten ins Ausland bekämpft, wertvolle Rohstoffe wiederverwendet und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit reduziert werden.
Die ursprüngliche Gesetzesfassung stammt vom 16. März 2005 und setzte die EU-Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 um.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) am 13. August 2012 wurde das ElektroG fortentwickelt, damit zukünftig deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Am 24. Oktober 2015 trat das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Gleichzeitig trat das Gesetz vom 16. März 2005 außer Kraft.
Am 27. Mai 2021 wurde die nächste Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, als Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Diese trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Im Unterschied zu den Vorgängerversionen geht das neue ElektroG3 nicht auf eine vorhergehende Aktualisierung der zugrundeliegenden europäischen WEEE3-Richtlinie zurück, sondern resultiert aus einer rein nationalen Gesetzesinitiative.